
Am 26. Mai 2025 schreibt das Ministerium für Land- und Ernährungswissenschaft, Umwelt und Verbraucherschutz auf seiner Website, dass weitere Sperrzonen aufgehoben werden können. Die Uckermark ist davon jedoch nicht betroffen, aber es scheint sich dennoch etwas zu tun in Sachen Lockerung für den Nationalpark Unteres Odertal, oder auch nicht?
Den selben Text wie das Ministerium veröffentlichte auch der Landkreis Uckermark am 27. Mai 2025 auf seiner Website. Dabei hob der Landkreis in einer Aussage des Verbraucherstaatssekretärs Gregor Beyer besonders hervor. „Die Fälle im Hochrisikokorridor in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Uckermark zeigen, dass das ASP-Geschehen auch in Polen noch aktiv ist. Der Schutzkorridor bleibt daher weiterhin eine bedeutsame Barriere, um ein Einwandern infizierter Wildschweine zu verhindern.“
Im Weiteren sagte Beyer, „Deshalb bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die Tore nach dem Passieren der noch vorhandenen ASP-Schutzzäune wieder zu schließen. Unsere Erfolge und Kraftanstrengungen dürfen nicht gefährdet werden.“
Was können wir scheinbar daraus entnehmen? Der böse Bürger ist scheinbar daran schuld, dass sich die ASP weiter ausbreitet, weil der böse Bürger die Tore in den ASP-„Schutz“-zäunen nicht schließt.
Dem aktiven Jäger Beyer, welcher eigentlich Ahnung von Natur und Umwelt haben sollte, hat scheinbar doch keine Ahnung.
In seiner Agenda auf der Website des Landes Brandenburg ist zu lesen, dass er, unter anderem, an der Hochschule für nachhaltiger Entwicklung in Eberswalde „Landschaftsschutz, Naturschutz und Forstwirtschaft“ studiert hatte. Im Weiteren ist zu lesen, dass er aktiver Jäger ist.
Herr Beyer scheint jedoch nicht im Nationalpark unterwegs zu sein, denn dann würde er bemerken, dass, unter anderem, seine Jägerschaft nicht unschuldig an einer möglichen Verbreitung der ASP ist. Jäger, die im Nationalpark unterwegs sind, fahren mit ihren Fahrzeugen regelmäßig ein und aus, ohne ihre Fahrzeuge an der Sperrgrenze zu reinigen.
Mit der Herabsetzung von Teilen der Sperrzonen in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster bekommen seine Jagdfreunde nun wohl scheinbar wieder mehr Jagdmacht…
Auf der Website des Landkreisen Uckermark ist von einer möglichen Lockerung im Nationalpark seit der letzten Tierseuchenallgemeinverfügung vom 16. April 2025 nichts zu lesen, jedoch scheint es diese zu geben, man möchte sie nur nicht kundtun.
In einem Bericht der Märkischen Oderzeitung vom 16. Mai 2025 jedoch ist anderes zu lesen. Die Zeitung schreibt in einem Bericht, in dem sie mit einem Vorsitzenden eines Angelvereins spricht, „Der erfahrene Angler kann wieder mit guter Laune über sein Hobby sprechen, denn der Landkreis Uckermark hat aktuell zugesagt, die wegen der Afrikanischen Schweinepest verfügten Betretungsverbote deutlichst zu lockern. Anglern, Landwirten oder auch Touristen soll die Nutzung der Gebiete weitestgehend erlaubt werden, so die Zusage aus Prenzlau.“
Ausschlaggebend hierfür, scheint, nach der letzten Allgemeinverfügung vom 16. April 2025 ein Bericht der Märkischen Oderzeitung vom 28. April 2025 zu sein, in dem sich die Angler darüber aufregen, dass wieder nicht mit ihnen über eine Verlängerung der Sperrung gesprochen wurde. In dem Bericht vom 28. April 2025 heißt es, in einem Gespräch mit demselben Vorsitzenden des Angelvereins „Das Recht zur seuchenrechtlichen Verfügung besteht fraglos, aber der Umgang mit Betroffenen, der lässt offenbar zu wünschen übrig.“ wird der Angler zitiert.
Darauf scheint der Landkreis nun reagiert zu haben. An mindestens einem Zugang zum Nationalpark wurde der zuvor aufgestellte Bauzaun zurückgebaut.
Am Ufer der Oder wurden Angler bei ihrem Hobby gesichtet. Was jedoch anzumerken ist, die mögliche Lockerung durch den Landkreis, wird durch die Angler gleich umgesetzt. Der oben erwähnte Zugang zum Nationalpark wurde im Bereich der Miglitze abgebaut. Die Angler nutzten ihre Angelmöglichkeit und fahren mit ihrem PKW in den Nationalpark bis zur Angelstelle vor. Drei Angler wurden bei der Ausübung ihres Hobbys am Abend des 29. Mai 2025 mit ihren silbernen PKW gesehen.
Keiner von uns möchte den Anglern ihr Hobby absprechen, aber sich an die Regeln zu halten, dass wäre schon angebracht. Das Befahren des Nationalpark ist ohne Erlaubnis verboten.
Warum der Landkreis Uckermark keine öffentliche Aussage zu den Aussagen in der Zeitung trifft, ist rätselhaft, jedoch passt dies zum Umgang des Landkreises mit der Öffentlichkeit, mit seinen Bürgern.
Wir fordern den Landkreis Uckermark auf, hier eine klare Aussage zu treffen. Die Bürger wissen nicht, wie sie sich zu verhalten haben! Was sie nun dürfen und was nicht? Welche Bereiche sie nun betreten dürfen und welche nicht? Wenn nur Angler oder andere Betroffene ein Zugangsrecht bekommen haben und das auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Behörde hat eine Informationspflicht seinen Bürgern gegenüber, die sie nicht einhält. Der Bürger kann sich über seine Rechte und Pflichten nicht informieren bzw. wird nicht informiert.
Link zum Text des Ministeriums
Link zum Text des Landkreises Uckermark (Hinweis: Der Landkreis scheint hin und wieder ältere Newstexte zu löschen, von daher kann es nach gewisser Zeit zur Fehlermeldung kommen)
Zugang in den Nationalpark an der Miglitze, der Bauzaun ist verschwunden
Zugang in den Nationalpark an der Miglitze, der Bauzaun, Foto aufgenommen während des Hochwassers im September 2024, stand noch bis Mitte Mai 2025.
Bauzaun an der Oder am Grenzübergang bei Schwedt, hier hinter wurden schon Angler gesichtet, trotz Zaun...
So wurde der Zaun am Nachmittag des 29. Mai 2025 vorgefunden. Angler waren zu der Zeit nicht sichtbar.
Angler fahren mit ihrem PKW vor bis zur Angelstelle...
...was im Nationalpark Unteres Odertal verboten ist. Ohne Genehmigung, keine Zufahrt!