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Laut der „7. Änderung zur Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 20.09.2021“ ist das Jagen im Nationalpark Unteres Odertal in den Teilen der Poldern A/ B „bis einschließlich 06.03.2025“ verboten.

Am späten Vormittag des 27. Dezember 2024 bekamen wir die Info, dass im Bereich des Polder A bei Criewen eine Treibjagd stattfinden soll. Soweit eigentlich nichts Ungewöhnliches zu dieser Jahreszeit. Jedoch gilt seit der oben genannten Tierseuchenallgemeinverfügung ein Jagdverbot in diesen Teilen des Nationalparks.

 

Kommen wir zunächst zur Lage vor Ort.

Ein Mitglied unserer Gruppe fuhr umgehend vor Ort, um sich ein Bild davon zu machen. Zum Zeitpunkt der Information standen wohl vor dem Nationalpark (Ortslage Criewen) viele Fahrzeuge. Als unser Mitglied vor Ort war, stand nur noch das Schild mit dem Hinweis auf Treibjagd auf dem Deich. Das Schild stand am Beginn des Weges in Richtung Stützkow. Der Elektrozaun wurde kurz hinter dem Schild abgelegt, zumindest so der Eindruck. Es hatte nicht den Eindruck, dass der Zaun durch andere, zum Beispiel Naturelle Einflüsse so da lag.

Eine Beobachtung im Nationalpark im Zugangsbereich Criewen brachte keine weitere Erkenntnis. Da es bis nach Stützkow keine weiteren Zugänge zum Nationalpark gibt, kann es auch möglich sein, dass sich die Treibjagd im Bereich nahe Stützkow abgespielt hat. Bis nach Stützkow sind es vom Zugang Criewen etwa vier Deichkilometer.

 

Kommen wir zur oben genannten Verfügung.

Liest man sich die Tierseuchenallgemeinverfügung durch, so findet man unter Punkt 1.2. folgende Sätze (Auszüge):

„Das Betreten des Waldes oder der offenen Landschaft ist verboten. Jeglicher Fahrzeugverkehr in und aus dem Teilgebiet Polder A/B der Sperrzone II sowie innerhalb des Teilgebietes Polder A/B der Sperrzone II ist verboten.

Der Personenverkehr im Teilgebiet Polder A/B der Sperrzone II ist nicht gestattet. …“

Liest man diese Verfügung weiter, kommt schon im Punkt 1.3. die erste schwammige Aufhebung dieser Verfügung, denn da heißt es:

„Von den Verboten nach 2. sind ausgenommen

- …,

- durch vom Gesundheits- und Veterinäramt freigegebene Wege und Flächen,

- durch vom Gesundheits- und Veterinäramt beauftragte Personen mit Befahrungsschein.

Personen mit unaufschiebbaren Anliegen kann im Einzelfall durch das Gesundheits- und Veterinäramt ein Befahrungsschein ausgestellt werden.“

Im ersten nachfolgenden Satz unter Punkt 1.4. heißt es:

„Es gilt ein grundsätzliches Jagdverbot im Teilgebiet Polder A/B der Sperrzone II.“

In den Sätzen zwei und drei unter Punkt 1.4. kommt die nächste schwammige Ausnahmereglung, denn da heiß es:

„Dieses Verbot wird durch das Gesundheits- und Veterinäramt aufgehoben, sobald es die epidemiologische Lage zulässt und durch die fachliche Planung der Bekämpfungsstrategie bestätigt ist.

Ausnahmen von diesem Verbot können auf Anordnung des Gesundheits- und Veterinäramtes in Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde zugelassen werden.“

Schon im zweiten Hauptpunkt dieser Verfügung folgt die Inkraftsetzung dieser „Allgemeinverfügung“ mit dem Hinweis und der Androhung von Geldbußen, denn im zweiten Punkt heißt es:

„Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 3 und 4 TierGesG i. V. m. § 25 Abs. 1 SchwPestV eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 € geahndet werden.

Diese Allgemeinverfügung gilt am 07.09.2024 als bekanntgegeben. Die Regelungen gelten bis einschließlich 06.03.2025.“

Im Weiteren findet sich dann die Begründung dieser Verfügung, dass, wie bereits bekannt, Anfang August mehrere Tote Wildschweine mit ASP im Polder A/B gefunden wurden.

Wir haben vor der Veröffentlichung dieses Berichts zu dieser Treibjagd recherchiert und konnten keine Veröffentlichung oder Bekanntgabe mit einer Begründung zu dieser Jagd finden. Sollte dieses in einer der letzten Ausgaben der lokalen Zeitung veröffentlich worden sein, so finden wir dieses in Zeiten des Internets nicht zeitgemäß. Dennoch konnten wir auch in der Printausgabe des Uckermark Anzeiger der Märkischen Oderzeitung vom 27. Dezember 2024 dazu nichts finden.

Wir haben zu dieser Treibjagt auf nachfolgende Website nachgeschaut und konnten ebenfalls nichts zur Treibjagd finden.

- Landkreis Uckermark

- Untere Jagdbehörde des Landkreises Uckermark

- Stadt Schwedt/Oder

- Nationalpark Unteres Odertal

- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

 

Es zeigt sich erneut, die Intransparenz des Landkreises Uckermark. Scheinbar jeder Landwirt, Jäger, Behördenvertreter oder dessen Beauftragter darf den Nationalpark Unteres Odertal betreten und befahren und machen, was er möchte, aber der kleine Bürger, der darf es nicht.

Wir bekommen, angesichts den möglichen kommenden jährlichen Winterhochwassers, wieder den Eindruck, dass die Behörden einfach nicht möchten, dass erneut andere tote Wildtiere durch den Bürger gefunden werden. Wie sich bei dem „Hochwasser“ im September/ Oktober 2024 gezeigt hat, werden tote Tiere an den Deichen und den ASP-„Schutzzäunen“ im Nationalpark angespült. Diese werden durch Beauftragte des Kreises oder gar deren Mitarbeiter selbst schnell eingesammelt, damit die Tötung anderer Wildtiere nicht in die Öffentlichkeit kommen.

Wie bereits in unserem letzten Bericht erwähnt, führte der Landkreis keine bzw. angeblich keine Statistik über die Tötung von Bibern während des letzten Hochwassers. Führt man keine Statistik, so kann man natürlich auch nicht sagen wie viele Tiere umgekommen sind.

Zu Beginn der ASP im Bereich der Uckermark hat der Landkreis, auf Nachfragen, noch Zahlen von getöteten Wildtieren herausgegeben. Da jedoch das Bekanntwerden anderer getöteter Wildtiere, außer Wildschweine, in der Bevölkerung für Unmut gesorgt hat, gibt der Landkreis keine Zahlen mehr heraus.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt… (ER)

 

Der Hinweis auf die Treibjagd auf dem Deich bei Criewen mit Blick Richtung Stützkow

Der Hinweis auf die Treibjagd auf dem Deich bei Criewen mit Blick Richtung Stützkow

 

 

 

Deutlich zu erkennen, das Schild und der Zugang zum Nationalpark bei Criewen

Deutlich zu erkennen, das Schild und der Zugang zum Nationalpark bei Criewen

 

Das Schild und im Hintergrund, der abgelegte Elektrozaun

Das Schild und im Hintergrund, der abgelegte Elektrozaun

 

Der abgelegte Elektrozaun. Ob dieser mit der Jagd zutun hat, ist nicht klar.

Der abgelegte Elektrozaun. Ob dieser mit der Jagd zutun hat, ist nicht klar.